Aktuelles
Wichtige Hinweise!
Informationen für April 2021 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neue Hinweise zur Mund-Nasen-Bedeckung |
Sehr geehrte Eltern, als Leiterin unserer Einrichtung bin ich nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, sämtliche rechtliche Vorgaben umzusetzen. Der Freistaat Thüringen hat in der Allgemeinverfügung vom 09.04.2021 unter Ziffer 7.7 geregelt, dass für alle Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht sowie in allen sonstigen Situationen im Schulgebäude eine Maskenpflicht herrscht. Diese Vorgaben habe ich gemäß meiner Verpflichtung umgesetzt. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, dass Ihr Kind von dieser Verpflichtung befreit wird, sofern Sie ein geeignetes ärztliches Attest vorlegen. Sofern Sie die Maskenpflicht allgemein angreifen wollen, verweise ich auf die Rechtsbehelfsbelehrung der Allgemeinverfügung: „Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Str. 2a, 99425 Weimar einzulegen. Die Erhebung der Klage ist in elektronischer Form gemäß § 55a VwGO möglich.“ Mit freundlichen Grüßen M. Jäger |
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Wichtige Neuerung |
Sehr geehrte Eltern, das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese hänge ich Ihnen an. Sie finden diese auch unter: TMBJS-Allgemeinverfügung bis 24. April 2021 (thueringen.de) Die wesentliche Änderung liegt in der Ziffer 7.7. Hier wurde die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske ab Klassenstufe 1 im Schulgebäude und im Unterricht eingefügt. Bei den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6 reicht das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und der berufsbildenden Schulen gilt das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske. Dafür wurde der ehemals erste Anstrich in Ziffer 5.2 entfernt, indem die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit hatten, eine Maskenpflicht für bestimmte Klassenstufen als weitere Maßnahme vor einer Schließung der Schule anzuordnen. Die Maskenpflicht besteht mithin in allen Klassenstufen auch im Unterricht sowie in allen sonstigen Situationen im Schulgebäude, daher auch in der Notbetreuung. Ausgenommen sind lediglich der Sportunterricht sowie der Zeitraum der Essenseinnahme. Es sind zudem regelmäßig Pausen von der Verpflichtung zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass die Schulleitung im Rahmen des Hausrechts berechtigt ist, SuS vom Schulbesuch für den jeweiligen Tag auszuschließen, sofern ein Verstoß gegen die Maskenpflicht vorliegt. |
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ab Mo, 12.04.2021 |
MEDIENINFORMATION Landratsamt Wartburgkreis Schulen und Kitas im Wartburgkreis bleiben geschlossen Da im Wartburgkreis und Eisenach, trotz verminderter Meldung und Testung um Ostern, die Fallzahlen schon jetzt wieder massiv ansteigen – allein vom 7. April auf den 8. April stieg die Zahl der Neuinfektionen um 175 neue Fälle - müssen die Schulen und Kindergärten im Wartburgkreis auch nach den Osterferien geschlossen bleiben. „Wir haben ein sehr diffuses Infektionsgeschehen im Landkreis“, so Landrat Reinhard Krebs, „die Krankenhausauslastung und die Belegung der Intensivbetten ist am Limit, nach Aussage der Geschäftsführer der Kliniken sind derzeit keine Beatmungsbetten in der Region mehr verfügbar. Wir haben uns die Entscheidung, Schulen und Kindergärten geschlossen zu lassen nicht leichtgemacht und es wäre mir viel lieber gewesen, ich hätte heute das Gegenteil verkünden können. Aber in der gegenwärtigen Situation zu öffnen, wäre unverantwortlich, zumal wir beobachten konnten, dass sich vor der Schließung gerade an den Schulen und Kindergärten viele Infektionsherde entwickelt hatten.“ Zudem hat auch die Lehrergewerkschaft dafür plädiert, den Start des Präsenzunterrichtes in Thüringen noch etwas zu verschieben. Um den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben, wird der Wartburgkreis heute eine Allgemeinverfügung fertigen, die die Schließung von Schulen und Kindergärten ab Montag, 12. April zum Inhalt hat. Diese Allgemeinverfügung muss vom Landeskrisenstab und vom Thüringer Bildungsministerium genehmigt werden und wird daher voraussichtlich erst am Freitag, 9. April erlassen. |
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Achtung! Achtung! Schulschließung ab Montag, den 08.03.2021 |
Liebe Eltern! Schreiben vom Amtsleiter: "... aufgrund der Entwicklung des 7-Tages-Inzidenzwertes im Wartburgkreis (Mittwoch 145, gestern 165, heute 189) ist davon auszugehen, dass spätestens am Wochenende der kritische Wert von 200 Neuinfektionen erreicht wird. Im Vorgriff auf die aufgrund des fachaufsichtlichen Erlasses des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gerade vorbereitete Allgemeinverfügung möchte ich Ihnen vorsorglich mitteilen, dass ALLE Schulen im Wartburgkreis ab Montag, dem 08.03.2021 geschlossen zu halten sind. Demzufolge werden die Schulen ab diesem Tag wieder in die Phase "rot" mit allen maßgeblichen Regelungen und sich daraus ergebenden Konsequenzen eintreten werden. Für die Phase "rot" ist eine Notbetreuung gemäß § 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 6 einzurichten. Es wird zur Vermeidung unnötigem bürokratischen Aufwandes empfohlen, bereits vorliegende Anträge auf Notbetreuung für den Zeitraum ab dem 16.12.2020 bis zum Eintritt in die Phase "gelb II" für den nun folgenden Zeitraum der Phase "rot" anzuerkennen.
Für die kommende Zeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg, vor allem aber Gesundheit.
Amtsleiter
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Mund-Nasen-Bedeckung |
Für unsere Schüler gilt laut Thüringer Verordnung folgendes: "Als Mund-Nasen-Bedeckung (M-N-B) nach §6 Abs.42. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO gelten selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase. Die M-N-B soll eng anliegen und gut sitzen." Das bedeutet: Die M-N-B muss "ohne Hände" den Mund und die Nase abdecken, festsitzen und eng anliegen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Schals und Tücher nicht fest sitzen, hinunterrutschen und aufgrund dessen keinen ausreichenden Schutz gewährleisten. Wir empfehlen daher handelsübliche M-N-B, die die nötigen Anforderungen erfüllen.
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Achtung! Schule ab 22.02.2021!
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2021-02-16_Ministerschreiben_Schule_ab_22-02-2021.pdf Zunächst sollen ab dem 22. Februar 2021 die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 in den eingeschränkten Präsenzunterricht einsteigen. Phase 2 „Gelb“: Diese Form des Unterrichts wurde bereits vor der landesweiten Schließung (vor Weihnachten 2020) praktiziert. Der Unterricht findet wieder in beständigen, festen und voneinander getrennten Lerngruppen durch stets dasselbe pädagogische Team in einem der jeweiligen Lergruppe fest zugewiesenen Raum statt. Es wird von Montag bis Freitag ein eingeschränktes Betreuungsangebot im Umfang von mindestens sechs Stunden unter Anrechnung von mindestens vier Unterrichtsstunden; eine Betreuungszeit von acht Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit ist anzustreben. Bei der Bildung der Betreuungsgruppe werden die gebildeten Lerngruppen berücksichtigt. Konkret für unsere Schule: * tägliche Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr * Klassen 1 und 2: täglich 4 Unterrichtsstunden beim Klassenlehrer * Klassen 3 und 4: Montag und Dienstag → 6 Unterrichtsstunden beim KL Mittwoch, Donnerstag, Freitag → 4 Unterrichtsstunden beim KL
Eine Umsetzung der geplanten Wiederaufnahme des eingeschränkten Präsenzunterrichts kann nur mit unterstützenden Maßnahmen im verstärkten Infektionsschutz erfolgen. Konkret für unsere Schule: * Betretungsverbot (siehe Ministerschreiben von oben) * Einhaltung des Mindestabstandes * Mund-Nasen-Schutz für SuS wie bisher im Schulgebäude, auch während des Unterrichts * Mund-Nasen-Schutz für LuL sowie EuE auch während des Unterrichts und der Betreuung * gestaffelter Einlass am Morgen * gestaffelte Hofpausen, Maskenpausen * gestaffelte Mittagspausen (Bestecktasche vorerst bitte mitbringen!) Eltern melden das Mittagessen bei der Firma Rommel telefonisch für den Monat Februar an bzw. ab. (NICHT in der SCHULE)
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Einlasszeiten |
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allgemeingültige Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||
ab Mo, 02.11.2020 |
Liebe Eltern, aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass von Montag bis Donnerstag von 14:00 – 15:00 Uhr und am Freitag von 12:30 – 13:30 feste Gruppenzeiten in unserer Schule stattfinden. Türklingel und Telefon sind nicht besetzt. Bitte holen Sie Ihr Kind in dieser Zeit nicht ab! Ab November verlegen wir den hausaufgabenfreien Tag mit den verschiedenen Beschäftigungsangeboten von Freitag auf Mittwoch. Das Hortteam |
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ab Mo, 07.09. |
Schwimmunterricht Der Schwimmunterricht wird im gesamten Schuljahr 2020/2021 für die Klassen 3 und Klassen 4 im 14-tägigen Wechsel in der Schwimmhalle in Brotterode jeweils montags von 9.15 Uhr bis 11.30 Uhr stattfinden. Erstmalig am Montag, 07.09.2020 für die 3. Klassen und am Montag, 14.09.2020 für die 4. Klassen |
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Schulbuszeiten |
Linie 100 Hinfahrt/Abfahrt
Die Kinder, die an der Haltestelle in Kaiseroda einsteigen, müssen mit der Linie 100 fahren oder bis zum Baumarkt laufen. Ab der Haltestelle Baumarkt fährt ein zusätzlicher Bus für die Grundschüler zu folgenden Zeiten: Linie 101 Kaiseroda – Bad Salzungen Hinfahrt/Abfahrt
Rückfahrt/Abfahrt
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Religionsunterricht |
In diesem Schuljahr wird das Fach Katholische Religion im 14-tägigen Wechsel montags von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr an unserer Schule unterrichtet. Evangelische Religion findet auch in diesem Schuljahr nicht statt.
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Hygieneplan |
siehe Menüpunkt "Schulleben" unter "Hausordnung" |
Wichtige Hinweise für die Eltern |
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Parken |
Das unberechtigte Befahren und Parken auf dem Schulhof des Gymnasiums zum Bringen und Abholen von Schülern der Grundschule ist für alle Kraftwagen und mehrspurigen Fahrzeugen gesperrt. Das entsprechende Verkehrsschild befindet sich deutlich ersichtlich an der Einfahrt. Das Ordnungsamt wird ab sofort alle widerrechtlich parkende Fahrzeuge auf dem Schulhof des Gymnasiums mit einem Ordnungsgeld belegen. Die Lehrer, Erzieher und Mitarbeiter des Gymnasiums und der Grundschule "An den Beeten" haben für das Parken auf den vorgesehenen Parkflächen des Schulhofes des Gymnasiums einen Berechtigungsschein vom Ordnungsamt Bad Salzungen. |
Krankmeldungen |
Das Büro ist täglich von 8.00 – 12.00 Uhr besetzt. Die Information zur Krankmeldung sollte in der Regel bis 9.00 Uhr bei unserer Sekretärin erfolgen. Hinweis zu den Krankmeldungen: Wir wissen, dass Nachweise der Krankmeldungen durch den Arzt zusätzliche Kosten für Sie bedeuten, deshalb verzichten wir daher bei normalen Krankmeldungen auf den Arztnachweis. Häufen sich Krankmeldungen, besonders zu bestimmten Tagen (Montag, Freitag, Schwimmtag,…), ist die Schule berechtigt und verpflichtet, das Arztattest einzuholen. Dies soll das Einschleichen von Schulschwänzen und Schulverweigerung vorbeugen. |
Essen |
Bei Krankheit muss die Essensabmeldung morgens bis 8.00 Uhr beim Speiseservice erfolgen, nicht in der Schule. Die Preise für die Schulspeisung wurden erhöht. Seit dem 1. August 2016 kostet ein Essen 2,00 EUR pro Portion. |
Abholen von Schülern |
Durch unsere Sicherheitstüren ist der ungehinderte Zutritt ins Schulhaus nicht mehr möglich. Bitte halten Sie die Pausenzeiten ein und betätigen Sie die entsprechende Klingel. |
Sorgerechts- angelegenheiten |
Alle Eltern sind in der Pflicht, Änderungen bezüglich der Sorgeberechtigung der Schule mitzuteilen und durch geeignete Schriftstücke (Negativtest vom Jugendamt, Scheidungsurteil) nachzuweisen. |
Sport |
Wir möchten Sie hiermit nochmals darauf aufmerksam machen, dass gefährdende Dinge wie Uhren, Schlüssel, Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Anstecker usw.) vor der Sportstunde abzulegen sind.Das Abkleben von Ohrsteckern ist ebenfalls aus gegebenem Anlass nicht mehr gestattet. Schüler, die sich ein neues Ohrloch stechen lassen und nach Auskunft des Arztes diesen bis zum Verheilen nicht entfernen dürfen, dürfen am Sportunterricht nicht teilnehmen.Wir bitten darum, dass Ihre Kinder an den Tagen mit planmäßigem Sportunterricht ihren Schmuck zu Hause lassen. Es ist aus Zeitgründen nicht möglich, den Kindern den Schmuck vor und nach dem Unterricht ab- bzw. wieder anzulegen. Die Schule kann ebenfalls keine Garantie für den Schmuck geben. |
Bibliothek |
Die Schule verfügt über eine Vielzahl toller Kinderbücher, die die Schüler ausleihen können. Verantwortlich für die Bibliothek ist Frau Aubel. Alle Schüler können dienstags und mittwochs in der 2. Hofpause Bücher ihrer Wahl ausleihen. Motivieren Sie Ihre Kinder zum Stöbern und Ausleihen von Büchern in unserer Bibliothek und fördern Sie damit die Lesekompetenz Ihres Kindes. |