Wichtige Infos für Eltern zum Schulbesuch
Ratgeber für die Eltern |
Ratgeber: „Sicherer Schulweg – Informationen für Kinder und Eltern“ https://www.c-and-a.com/de/de/shop/sicherer-schulweg-informationen-fuer-kinder-und-eltern Der Artikel bietet praxisnahe Tipps zu folgenden Themen:
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NEU! DUDEN Kursangebot |
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NEU! AWO Kursangebot |
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchten wir Sie über ein Kursangebot für Trennungskinder in der AWO Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle informieren. Wenn Eltern sich trennen, brauchen Kinder oftmals Unterstützung, Anregungen und Hilfe, um das Erlebte einzuordnen. Vom 16.10.2024 bis 27.11.2024 findet dazu das Gruppenangebot „Kinder stark machen“ für Kinder im Alter zwischen 7 und 10 Jahren statt. Dort haben die Kinder die Möglichkeit sich auszutauschen, sich spielerisch mit der Thematik auseinanderzusetzen und ihre neue Position in der getrennten Familie zu finden. Die Treffen werden über 7 Wochen immer mittwochs in der Zeit von 15:00 bis 16:30 Uhr angeboten. Am 25.09. und 26.09. gibt es für jeden Elternteil einen Elternabend. Die Teilnahme ist kostenlos und die Kursleitung unterliegt der Schweigepflicht. Bei Interesse bitte in der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt, Untere Beete 5, 36433 Bad Salzungen anmelden. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, erhalten Sie diese unter der Telefonnummer: 03695/69 48 19. Mit freundlichen Grüßen Isabel Mann und Pascal Wassermann AWO Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Bad Salzungen |
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Hortan- und abmeldeverfahren |
Sehr geehrte Eltern, ich möchte Ihnen auch für das kommende Schuljahr 2024/2025 einige Anhaltspunkte zum Anmeldeverfahren der Hortbetreuung geben. Im Schuljahr 2024/2025 ist der 1. Schultag am 01. August 2024. Alle im Schuljahr 2024/2025 angemeldeten Hortkinder der Klassenstufe 1 – 4 zahlen somit im Monat August 2024 den vollen Monatsbeitrag. Des Weiteren sind die Hortanmeldungen der Kinder der 1. Klasse für das Schuljahr 2024/2025 vollständig bis zum 22.03.2024 an die GS „An den Beeten“ weiterzuleiten. Die Anmeldung behält bis zur Abmeldung bzw. bis zum Wechsel in eine weiterführende Schule ihre Gültigkeit. Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen des Wartburgkreises sind die Gebühren als Monatsbeitrag zum 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat zu entrichten. Der gebührenfreie Monat ist gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (ThürHortkBVO) in Verbindung mit § 6 Abs. 7 der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des Wartburgkreises immer der Monat Juli des Kalenderjahres. Ferner weise ich darauf hin, dass die Eltern zur Gewährung einer Gebührenermäßigung ab August 2024 entsprechende Unterlagen vollständig bis spätestens 15. Juli 2024 in der Grundschule oder im Landratsamt Wartburgkreis (Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung) einreichen müssen. Auch im Schuljahr 2024/2025 ist zwingend zu beachten, dass alle Änderungsmittelungen sowie Kündigungen die bis zum 15. des Monates in der jeweiligen Grundschule bzw. dem Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung vorliegen zum 01. des Folgemonates wirksam werden (z. B. Posteingang am 26.09.2024 Kündigung zum 01.10.2024 nicht möglich). Abschließend weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ab 01. August 2022 für alle Kinder die im Hort einer Grundschule betreut werden, die Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität nachgewiesen werden muss. Muss ein Schüler während der Schließzeit des Hortes in den Sommerferien betreut werden können Sie einen Antrag auf Besuch einer anderen Grundschule bis spätestens 31.05.2024 stellen. Anträge erhalten Sie in der Schule. Mit freundlichen Grüßen gez. Manuela Jäger Schulleiterin |
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Bus-Ticket D-Ticket |
Sehr geehrte Eltern, nach Rücksprache mit Wartburgmobil wird im Falle eines Verlustes der Chipkarte/D-Ticket wie folgt verfahren: Der Schüler erhält gegen eine Gebühr von 25 Euro eine neue Karte, die verlorene Chipkarte wird gesperrt. Die Ersatzkarte kann gegen Vorlage des Personal- oder Schülerausweises (wenn beides nicht vorhanden ist, gegen Vorlage eines Ausweisdokuments der Eltern) in den Service-Centern des Verkehrsunternehmens Wartburgmobil in Bad Salzungen oder Eisenach abgeholt werden. Es ist auch der Versand per Post an das Elternhaus möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Verlust der Chipkarte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Ein Servicemitarbeiter setzt sich dann mit den Eltern in Verbindung. Bitte Antwort nur an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!! Im Januar haben die Schülerinnen und Schüler das D-Ticket als Plastikkarte erhalten. Bei Verlust der Karte sind die Eltern in der Pflicht sich zeitnah in den Servicecenter von Wartburgmobil zu melden bzw. per Mail (wie wir informiert haben). Für den Übergang gibt es in Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen Wartburgmobil ein Formular, welches die Schule den Schülern ausstellt, die bei uns den Verlust melden. Es gilt 5 Tage ab Ausstellung. Das Verkehrsunternehmen Wartburgmobil hat die Fahrer entsprechend informiert. Damit das Formular nicht über den Gültigkeitszeitraum hinaus genutzt wird, weisen wir die Eltern bzw. Schüler unbedingt auf die Pflicht sich eine Ersatzkarte innerhalb dieses Zeitraums in den Servicecentern zu holen. |
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Krankmeldungen |
Das Büro ist täglich von 8.00 – 12.00 Uhr besetzt. Die Information zur Krankmeldung sollte in der Regel bis 9.00 Uhr bei unserer Sekretärin Frau Weiß erfolgen. Hinweis zu den Krankmeldungen: Wir wissen, dass Nachweise der Krankmeldungen durch den Arzt zusätzliche Kosten für Sie bedeuten, deshalb verzichten wir daher bei normalen Krankmeldungen auf den Arztnachweis. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist daher aber noch wichtig und notwendig. Häufen sich Krankmeldungen, besonders zu bestimmten Tagen (Montag, Freitag, Schwimmtag,…), ist die Schule berechtigt und verpflichtet, das Arztattest einzuholen. Dies soll das Einschleichen von Schulschwänzen und Schulverweigerung vorbeugen.
Ebenso bei Bekanntwerden einer meldepflichtigen Erkrankung darf der Schüler oder die Schülerin gemäß §34 Infektionsschutzgesetz Abs.1 Satz 2 die Schule erst wieder Betreten, wenn ein ärztliches Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist. |
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Neue Hausregel |
Liebe Eltern, aufgrund anhaltender Regelverstöße und der gehäuften Missachtung unserer Hausordnung werden seit dieser Woche alle Schülerinnen und Schüler der Schule beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes von einer Aufsichtsperson begleitet. Ziel ist es, den Beginn und das Ende der Pausen sowie Raumwechsel im Schulalltag zu strukturieren und die Schüler für ein ruhiges, achtsames Miteinander zu sensibilisieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Das Team der Grundschule "An den Beeten" |
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Belehrung |
Unerlaubtes Verlassen des Schulgrundstückes Liebe Eltern, hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass die Aufsichtspflicht der Schule erlischt, sobald sich ein Schüler unerlaubt vom Schulgelände, bei Unterrichtsgängen und Ausflügen entfernt. In diesem Fall ist die Schule verpflichtet, Sie umgehend darüber zu informieren und evtl. weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der Schulweg liegt in der Aufsichtspflicht der Eltern. Bitte besprechen Sie dies auch mit Ihrem Kind. |
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Hinweise zum Schwimmunterricht |
Liebe Eltern der Drittklässler, hiermit möchte ich Ihnen einige Infos der Schwimmlehrer weiterleiten. 1. Krankmeldungen oder Schwimmbefreiungen von den Eltern werden nicht mehr als Entschuldigung akzeptiert. Nur mit einem ärztlichen Attest können die SchülerInnen vom Schwimmunterricht befreit werden. 2. SchülerInnen, die keine Schwimmsachen dabei haben, verbleiben in der Schule und erfüllen schulische Aufgaben in anderen Klassen. Stehen an diesen Tag benotete Schwimmtests an, werden diese als nicht erbrachte Leistung bewertet. 3. Um in den Wintermonaten den Schwimmunterricht gut zu meistern, sind Stoffbadekappen ungeeignet. 4. Um bestimmte Schwimmbewegungen und -abläufe besser zu erlernen, sind vor allem bei den Jungens weite Badehosen ungeeignet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
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Was tue ich, wenn… |
… mein Kind krank ist? Bitte melden Sie Ihr Kind immer und unbedingt in der Schule ab, wenn es nicht zum Unterricht kommen kann. Die Abwesenheitsmeldung muss bis 8:00 Uhr geschehen, damit die entsprechenden Lehrkräfte rechtzeitig informiert werden können. Geben Sie dabei bitte auch unbedingt einen Grund an. Sie können dies entweder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! tun oder telefonisch 03695/605118 oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter der Schule. Wir sind verpflichtet, die Anwesenheit aller Kinder zu Unterrichtsbeginn festzustellen. Für die Fehltage muss dem/der KlassenlehrerIn nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs innerhalb von 3 Schultagen eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Wir wissen, dass Nachweise der Krankmeldungen durch den Arzt zusätzliche Kosten für Sie bedeuten, deshalb verzichten wir daher bei normalen Krankmeldungen auf den Arztnachweis. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist aber noch wichtig und notwendig. Auf Verlangen der Schule muss ein ärztliches Attest ab dem 1. Fehltag vorgelegt werden, wenn sich Krankmeldungen, besonders zu bestimmten Tagen (Montag, Freitag, Schwimmtag …) häufen. Dies soll das Einschleichen von Schulschwänzen und Schulverweigerung vorbeugen. An den Tagen, an denen ein Kind vorzeitig den Schulbesuch unterbricht, ist eine Entschuldigung nicht erforderlich. Die Anwesenheit wurde für den Tag festgestellt. Wenn ein Kind im Laufe eines Schulvormittags abgeholt werden muss, kann man davon ausgehen, dass ein ordentlicher Grund vorliegt. |
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Was tue ich, wenn… |
… ich mein Kind beurlauben lassen möchte? In besonders begründeten Ausnahmen kann Ihr Kind auf schriftlichen Antrag vom Unterricht befreit werden. Bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin eine Befreiung genehmigen. In Verbindung mit Ferien oder bei mehr als drei Tagen ist die Befreiung an die Schulleitung zu richten. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen |
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Hausaufgaben |
1. Warum Hausaufgaben? In der Schule ist die Lernzeit deutlich begrenzt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von ergänzender Lern- und Übungszeit – „Hausaufgaben“. Hausaufgaben sollen den Unterricht vor- bzw. nachbereiten, wiederholen und vertiefen. Sie dienen der Vorbereitung auf Lernkontrollen und Klassenarbeiten. Außerdem fordern und fördern sie das selbstständige und eigenverantwortliche Lernen und Arbeiten der Kinder. 2. Hausaufgaben sind die Aufgaben der Kinder Ein grundlegendes Prinzip von Hausaufgaben ist, dass die Kinder zunächst selbst dafür verantwortlich sind – nicht die Eltern. Eltern sollten ihre Kinder bei den Hausaufgaben begleitend unterstützen: anleiten bei der verlässlichen und gewissenhaften Erledigung, helfen beim Verständnis und der Entwicklung einer sinnvollen Arbeitsweise. Unterstützen Sie Ihr Kind bei speziellen Hausaufgaben wie Leseübungen und Vorbereitungen auf Arbeiten. Es ist nicht sinnvoll, generell und dauerhaft gemeinsam mit dem Kind alle Hausaufgaben zu erledigen. Weisen Sie Ihr Kind punktuell auf Fehler hin – loben Sie es bei sorgfältiger und erfolgreicher Arbeit! Hausaufgaben müssen nicht komplett von Ihnen korrigiert mit in die Schule gebracht werden. Die Richtigkeit der Hausaufgaben ist für die Bewertung nicht ausschlaggebend, sondern die Art und Weise der Erledigung der Hausaufgaben (ordentlich und zuverlässig) fließt in die Bewertung des Arbeitsverhaltens mit ein. Die Kinder arbeiten sehr unterschiedlich in Tempo, Arbeitsweise und Auffassungsgabe, daher sind zum Teil deutliche Abweichungen nur natürlich. Bei dauerhaften und schwerwiegenden Problemen mit den Hausaufgaben suchen Sie bitte das Gespräch mit den Lehrern, um gemeinsam nach Ursachen und Lösungen zu suchen. Wenn Ihr Kind in Einzelfällen die Hausaufgaben trotz Bemühungen nicht schafft, dürfen Sie dies unter den Hausaufgaben vermerken. Freiwillige Aufgaben (häufig als „Sternchenaufgaben“ bezeichnet) sind freiwillig und es sollte auch von Zuhause kein Zwang ausgeübt werden, dass diese immer ausgeführt werden. Sie würden dadurch ihren Sinn verlieren. Auch hier ist das eigenverantwortliche Handeln des Kindes gefordert bzw. wird gefördert. 3. Geregelter Tagesablauf Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind heraus, wann es wie am besten seine Hausaufgaben erledigen kann. Probieren Sie verschiedene Varianten aus! Richten Sie einen angemessenen, einladenden aber ablenkungsarmen Arbeitsplatz für das Kind ein. Andere Aktivitäten am Nachmittag müssen mit dem Lernablauf des Kindes übereinstimmen. Lassen Sie Ihrem Kind Raum – planen Sie zusätzliche Aktivitäten mit Augenmaß! 4. Der zeitliche Rahmen Als „Faustregel“ gilt:
5. Hausaufgabenheft / Postmappe Schauen Sie das Hausaufgabenheft und die Postmappe Ihres Kindes regelmäßig an. Halten Sie Ihr Kind – ebenso wie wir – zur ordentlichen Führung des Heftes an. 6. Hausaufgaben bei Krankheit Soweit es dem erkrankten Kind möglich ist, sollte es Hausaufgaben erledigen bzw. den verpassten Unterrichtsstoff nacharbeiten. Falls das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Lernstoff und die Hausaufgaben nachzuholen, bekommt der Schüler bzw. die Schülerin anschließend ausreichend Zeit, die Aufgaben aufzuarbeiten. Die Beschaffung der Hausaufgaben ist Aufgabe der Eltern, z. B. über ein Nachbarskind oder ein/e Klassenkamerad/-in. Die benötigten Hefte, Bücher, Arbeitshefte oder Arbeitsblätter können von den Eltern aber auch persönlich in der Schule abgeholt werden. (Bevorzugt: vor dem Unterricht um 7.30 Uhr, Mittagspause 11.35 Uhr, nach Unterrichtsschluss) Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat keine Auskunft über Hausaufgaben erteilen kann. |
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Mittagessen |
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Ministerium |
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Thüringer Schulcloud (TSC) |
https://www.schulportal-thueringen.de/thueringer_schulcloud Details → siehe unter Menüpunkt "Neuigkeiten" → Neue Nutzungsordnung für TSC → Datenschutzerklärung für TSC |
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schulinterne Regelung |
Das Benutzen von Handys und Smartwatches oder anderen persönlichen, digitalen Geräten sind im gesamten Schulalltag nicht erlaubt. Aus diesem Grund ist das Mitbringen von Handys, Smartwatches oder anderer digitaler Geräte nicht gestattet. Spielsachen bleiben ebenfalls zu Hause, das gilt vorallem für die Spielkarten zum Tauschen. Bei Missachtung dieser schulinternen Regelung ist die Lehrkraft oder der Erzieher/ die Erzieherin berechtigt, diese Dinge einzusammeln und erst am Ende des Schultages wieder auszuhändigen. |
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Hygienekonzept |
siehe Menüpunkt: Schulleben - Hausordnung |
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Krankmeldungen |
Das Büro ist täglich von 8.00 – 12.00 Uhr besetzt. Die Information zur Krankmeldung sollte in der Regel bis 9.00 Uhr bei unserer Sekretärin Frau Ehmann erfolgen. Hinweis zu den Krankmeldungen: Wir wissen, dass Nachweise der Krankmeldungen durch den Arzt zusätzliche Kosten für Sie bedeuten, deshalb verzichten wir daher bei normalen Krankmeldungen auf den Arztnachweis. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist daher aber noch wichtig und notwendig. Häufen sich Krankmeldungen, besonders zu bestimmten Tagen (Montag, Freitag, Schwimmtag,…), ist die Schule berechtigt und verpflichtet, das Arztattest einzuholen. Dies soll das Einschleichen von Schulschwänzen und Schulverweigerung vorbeugen. |
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Essen |
Bei Krankheit muss die Essensabmeldung morgens bis 8.00 Uhr bei Frau Rommel (Speiseservice Dermbach) unter 036964/7268 erfolgen, nicht in der Schule. |
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Abholen von Schülern |
Durch unsere Sicherheitstüren ist der ungehinderte Zutritt ins Schulhaus nicht mehr möglich. Bitte halten Sie die Pausenzeiten ein und betätigen Sie die entsprechende Klingel. |
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Sorgerechtsangelegenheiten |
Alle Eltern sind in der Pflicht, Änderung bezüglich der Sorgeberechtigung der Schule mitzuteilen und durch geeignete Schriftstücke (Negativtest vom Jugendamt, Scheidungsurteil) nachzuweisen. |
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Sport |
Wir möchten Sie hiermit nochmals darauf aufmerksam machen, dass gefährdende Dinge wie Uhren, Schlüssel, Schmuck (Ringe, Ketten,Armreifen, Ohrringe, Anstecker usw.) vor der Sportstunde abzulegen sind.Das Abkleben von Ohrstecker ist ebenfalls aus gegebenem Anlass nicht mehr gestattet. Schüler, die sich ein neues Ohrloch stechen lassen
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Katholischer/ evangelischer Religionsunterricht |
Der Unterricht wird in diesem Schuljahr nicht angeboten.
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Bibliothek |
Die Schule verfügt über eine Vielzahl toller Kinderbücher, die die Schüler ausleihen können. Verantwortlich für die Bibliothek ist Frau Aubel. Schüler der Klassen 3 und 4 unterstützen Frau Aubel dabei. Alle Schüler können dienstags und donnerstags in der 2. Hofpause Bücher ihrer Wahl ausleihen. Motivieren Sie Ihre Kinder zum Stöbern und Ausleihen von Büchern in unserer Bibliothek und fördern Sie damit die Lesekompetenz Ihres Kindes. |