Schulentwicklung

Gesundheitskonzept

Inhalt

1. Hygiene in Unterrichtsräumen

1.1 Lufthygiene

1.2 Bodenreinigung und Abfallentsorgung

1.3 Kleiderablage

2. Schulreinigung

2.1 Schutzmaßnahmen

2.2 Unfallgefahren

2.3 Frequenz von Reinigungsmaßnahmen

3. Hygiene im Sanitärbereich

3.1 Sanitärausstattung

3.2 Wartung und Pflege

4. Turnhalle

5. Trinkwasserhygiene

5.1 Legionellenprophylaxe

5.2 Vermeidung von Stagnationsproblemen

6. Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers

6.1 Versorgung von Bagatellwunden

6.2 Behandlung kontaminierter Flächen

6.3 Überprüfung des 1. Hilfe-Inventars

6.4 Erste-Hilfe-Kurs

6.5 Notrufnummern

7. Küche

7.1 Allgemeine Anforderungen

7.2 Händedesinfektion

7.3 Flächenreinigung und Flächendesinfektion

7.4 Lebensmittelhygiene

7.5 Tierische Schädlinge

8. Tierhaltung

9. Hygieneanforderungen im Außenbereich

10. Anforderungen an den Infektionsschutz

11. Raumluftmessung, Raumgröße

12. Belehrungen

13. Anhang

………………………………………………………………………………….......................................................................……………

1. Hygiene in Unterrichtsräumen

1.1 Lufthygiene

Nach jeder Schulstunde (45 Minuten) ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung/Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Aufgrund der kleinen Klassenräume ist während der Unterrichtsstunde über den Vorraum eine Frischluftzufuhr notwendig.

Verantwortlich: Klassen- bzw. Fachlehrer

1.2 Bodenreinigung und Abfallentsorgung

Die Fußböden sind bei starker Verschmutzung von den Schülerordnungsdiensten zum Ende des Vormittagsunterrichtes grob zu reinigen und die Abfallkörbe zu entleeren.

Verantwortlich: Klassen- bzw. Fachlehrer

1.3 Kleiderablage

Die Jacken und ähnliche Kleidungsstücke, Wechselschuhe sowie Turnbeutel werden in den Garderoben, welche sich auf dem Flur befinden, aufbewahrt.

Die Turnbeutel werden jeden Freitag mit nach Hause genommen.

Verantwortlich: Klassen-, Sportlehrer, Eltern

2. Schulreinigung

2.1 Schutzmaßnahmen des Reinigungspersonals

Soweit es möglich ist, sind folgende Arbeitsschutzmittel bereitzustellen:

- Schutzhandschuhe

- Hautschutz- und –pflegemittel für Umgang mit Reinigungsmitteln, z. B. nach

   Pausen/Arbeitsende

Verantwortlich: Reinigungsfirma

2.2 Unfallgefahren

Bei Nassreinigungen ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben, welche Rutschgefahren mit sich bringen. Für Reinigungsmittel ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorzusehen.

Verantwortlich: Reinigungskräfte

2.3 Frequenz von Reinigungsmaßnahmen

- Toilettenanlagen 5-mal wöchentlich
- Umkleide-, Wasch-, Duschanlagen 5-mal wöchentlich
- Fußböden in Hort- und Speiseräumen 5-mal wöchentlich
- Fußböden im Flur (Erdgeschoss), Eingangsbereich 5-mal wöchentlich
- sonstige Fußböden in den Fluren 5-mal wöchentlich
- Fußböden in Unterrichtsräumen 2,5-mal wöchentlich/Sommer
- Fußböden in Unterrichtsräumen 5-mal wöchentlich/Winter
- Fußböden im Sekretariat, Schulleiter-Büro, Lehrerzimmer 2,5-mal wöchentlich
- Tische 2,5-mal wöchentlich
- Handläufe    täglich
- Fensterbänke 2-mal monatlich
- Türen 2,5-mal wöchentlich
- Turnhalle                  5-mal wöchentlich
- Stühle, Schränke, Regale 1-mal monatlich
- Grundreinigung                   2-jährlich

Auch im Sommerhalbjahr ist eine tägliche Reinigung nötig!

Verantwortlich: Reinigungsfirma, Amt für Schule und Kultur

3. Hygiene im Sanitärbereich

3.1 Sanitärausstattung

Die Sanitärbereiche sind mit Warmlufttrocknern und mit Spendevorrichtung für Flüssigseife ausgestattet. Eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern für Papierabfälle ist bereitgestellt.

In allen Toiletten und in weiteren Bereichen hängen Anweisungen zum richtigen Händewaschen und deren Bedeutung.

Verantwortlich: Hausmeister, Reinigungspersonal

3.2 Wartung und Pflege

Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe Reparatur von Defekten und sorgfältige Pflege muss sichergestellt sein. Die Wartungsvorgaben der Hersteller sind zu beachten.

Verantwortlich: Hausmeister

4. Turnhalle

Für die sanitären Anlagen in der Halle gelten die Ausführungen in Abschnitt 3.

Ebenso treffen die Festlegungen in Punkt 1 zu.

5. Trinkwasserhygiene

5.1 Legionellenprophylaxe

Zur Legionellenprophylaxe sind Duschen, die nicht täglich genutzt werden, mindestens wöchentlich durch ca. 5-minütiges Ablaufenlassen von Warmwasser (maximale Erwärmungsstufe einstellen) zu spülen. Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in den erforderlichen Zeitabständen zu entfernen.

Verantwortlich: Reinigungskraft, Hausmeister

5.2 Verwendung von Stagnationsproblemen

Am Wochenanfang und nach den Ferien ist das Trinkwasser der Trinkwasser-aufbereitungsanlage ca. 5 Min. bzw. bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen.

Verantwortlich: Hausmeister, Reinigungskraft

6. Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers

6.1 Versorgung von Bagatellwunden

Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser (Trinkwasser) zu säubern. Der Ersthelfer hat dabei Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren.

Verantwortlich: Ersthelfer

6.2 Behandlung kontaminierter Flächen

Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen

und die betroffene Fläche ist anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren.

Verantwortlich: Ersthelfer, Reinigungskraft

6.3 Überprüfung des Erste-Hilfe-Inventars

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift:

- Großer Verbandkasten nach DIN 13169 „Verbandkasten E“

- Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 „Verbandkasten C“

Zusätzlich ist der Verbandskasten mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion in einem fest verschließbaren Behältnis auszustatten.

Verbrauchte Materialien (z. B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen sind durchzuführen. Insbesondere ist das Ablaufdatum des Händedesinfektionsmittels zu überprüfen und dieses erforderlichenfalls zu ersetzen.

Verantwortlich: Sicherheitsbeauftragter, Schulleitung, Sekretärin

6.4 Erste-Hilfe-Kurs

Erste-Hilfe-Kurse werden im gesetzmäßigen Turnus durchgeführt.

Verantwortlich: Sicherheitsbeauftragter, Schulleitung

6.5 Notrufnummern

Notruf: 112

Polizei: 110

Klinikum Bad Salzungen: 03695/64-0

Giftnotruf: 0361/730 730

7. Küche

7.1 Allgemeine Anforderungen

Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des § 42 Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG) oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Das Küchenpersonal ist gemäß § 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren. Das Küchenpersonal ist darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen. Eine getrennt Aufbewahrung der Straßen- und Arbeitskleidung ist sicherzustellen (getrennte Spinde oder Spinde mit Trennwand, sog. Schwarz-Weiß-Trennung).

Verantwortlich: Firma, welche die Person zur Essenausgabe beschäftigt

7.2 Händedesinfektion

Eine Händedesinfektion für die in der Küche Beschäftigten ist in folgenden Fällen erforderlich:

- bei Arbeitsbeginn

- nach Pausen

- nach jedem Toilettenbesuch

- nach Schmutzarbeiten

- nach Husten und Niesen

- nach Tierkontakt

- nach Gebrauch des Taschentuches

Verantwortlich: Küchenpersonal

7.3 Flächenreinigung und Flächendesinfektion

Die Fußböden im Küchenbereich sind täglich zu reinigen.

Verantwortlich: Reinigungskraft

7.4 Lebensmittelhygiene

Um einen Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall mit Schädlingen vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgemäß zu verpacken (z. B. Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchsdatum/Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen.

Verantwortlich: Essenservice

Gegen das Mitbringen eigener Lebensmittel für den Eigenverzehr oder zu Basaren, Projekttagen u. ä. bestehen keine Bedenken. Der Fachlehrer prüft, ob die Lebensmittel in einem einwandfreien Zustand sind. Reste werden noch am selben Tag aufgebraucht oder vernichtet.

Verantwortlich: Fachlehrer, Schulleiter

7.5 Tierische Schädlinge

Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren. Bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma zu veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen.

Lebensmittelabfälle müssen in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen. Abfalllager müssen so beschaffen sein und geführt werden, dass sie sauber und frei von tierischen Schädlingen gehalten werden können.

Verantwortlich: Küchenpersonal, Schulleitung, Reinigungsfirma

8. Tierhaltung

An der Staatlichen Grundschule „An den Beeten“ Bad Salzungen sind keine Voraussetzungen zur Tierhaltung gegeben. Das Mitbringen eigener Haustiere ist generell untersagt. Zu Projekttagen oder im HSK-Unterricht dürfen Tiere mit deren Haltern nach Absprache mit der Schulleitung mitgebracht werden.

Verantwortlich: Schulleitung

9. Hygieneanforderungen im Außenbereich

Pflege des Sandes im Sandspielkasten

- häufiges Auflockern

- visuelle Kontrollen auf Verunreinigungen jeder Art

- regelmäßiger Sandwechsel

Verantwortlich: Hausmeister, Schulleitung, Erzieher

10 Anforderungen an den Infektionsschutz

Hier gelten alle Richtlinien des Rahmenhygieneplanes für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen des Wartburgkreises im Punkt 4 (Seiten 13 bis 18).

11. Raumluftmessung, Raumgröße

- siehe Gutachten der Unfallkasse Gotha

12. Belehrungen

Hygieneplan: August – Herbstferien
Belehrung für Beschäftigte in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 35 IfSG:     August - Herbstferien
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. S. 2 IfSG 1. Elternversammlung Kl. 1
Belehrung der Kinder zur täglichen Hygiene 2-mal schuljährlich und bei Bedarf

13. Anhang

- Rahmenhygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen des Wartburgkreises, insbesondere alle Anlagen des Rahmenhygieneplanes zur praktischen Umsetzung

- Gutachten der Unfallkasse Gotha (liegt der Schulverwaltung vor)

 

Hygieneplan: Stand 10.Juni 2020

 https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-06-10_Vorgaben_Hygieneplan_Schule.pdf

schulinterner Hygieneplan mit Infektionsschutzkonzept:

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-10-06_Handreichung_Schule-Hygiene-Corona.pdf

https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO.pdf

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-10-04_Corona-Regelungen_Schule.pdf

  Angaben Schule
Name der Schule

Staatliche Grundschule „An den Beeten“

Sitz der Schule

Clara-Zetkin-Straße 8

36433 Bad Salzungen

Anzahl der Schüler/-innen

162

Anzahl der Beschäftigten

9 Lehrer/-innen

8 Erzieher/-innen

1 SPF

1 Jugendsozialarbeiterin

1 Sekretärin

1 Hausmeister

1 Küchenfrau

Schulleitung

Schulleiterin: Frau Jäger

Stellv. Schulleiterin: Frau Otto

Hortkoordinator: Herr Konietzko

Verantwortliche Person für das einzuhaltende Hygienekonzept

Frau Kahler, Sicherheitsbeauftragte

Herr Fischer, Gesundheitsbeauftragter

 

  1. Betretungsverbot

Personen, die

  1. positiv auf SARS-CoV-2-Virus getestet wurden,
  2. Symptome einer COVID-19-Erkrankung (erhöhte Temperatur, trockener Husten, Atemprobleme, Kurzatmigkeit, Lungenschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, Hals- und Gliederschmerzen) aufweisen,
  3. den direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten (das Betreten ist frühestens 14 Tage nach dem letzten direkten Kontakt zu der Person wieder gestattet),
  4. aus einem Risikogebiet zurückkommen,
  5. in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet hatten,

dürfen das Schulgebäude sowie das Schulgelände nicht betreten.

Wie wird ein solches Betretungsverbot an Ihrer Schule geregelt?

  • Personen, die nicht zum Kreis der Schülerinnen und Schüler oder zum Personal gehören, dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung betreten (es gelten vorbeugende Hygienemaßnahmen). Dabei tragen sie sich in ein Melderegister am Eingang ein.
  • Erziehungsberechtigte sind belehrt worden, dass Personen, für die ein oder mehrere der Kriterien I bis V gelten, die Schule nicht betreten dürfen. Sie sind verpflichtet, die Schule umgehend darüber zu informieren, falls ein oder mehrere Kriterien auf ihr Kind zutreffen.

Für den Verdachtsfall einer akuten Corona-Symptomatik während des Schulbesuchs werden die betreffenden Schüler und Schülerinnen räumlich getrennt und die Sorgeberechtigten informiert. Diesen wird empfohlen, telefonisch mit dem Kinder- oder Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen. Gleiches gilt für das schulische Personal.

Wie wird eine solche räumliche Trennung erfolgen können?  

  • Im Verdachtsfall wird das Kind isoliert im Vorbereitungsraum, 2. Etage rechts.
  • Die Türen werden geschlossen, die Fenster geöffnet.
  • Eine Aufsicht kann durch die Klassenlehrer/-in gewährleistet werden, bis das Kind abgeholt wird.

Das Betreten der Einrichtung ist frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und 48 Stunden nach Symptomfreiheit oder 14 Tage nach letztmaligen direktem Kontakt zu einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person wieder gestattet.

Der Zutritt wird vor Ablauf des Zeitraums durch das zuständige Gesundheitsamt gestattet, wenn

  1. ein Nachweis einer negativen Testung auf den Virus SARS-CoV-2 vorliegt und die aktuell geltenden Quarantänemaßnahmen eingehalten werden,
  2. ein ärztliches Attest vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlung des RKI zu Maßnahmen und Testkriterien bei COVID-19Verdacht eine Testung auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 medizinisch nicht indiziert ist.

Der Nachweis oder das ärztliche Attest darf nicht älter als 2 Tage sein.

Die Regelungen zu betretungsverboten nach §34 Abs. 1 bis 3 IfSG bleiben unberührt.

Erfährt die Schule, dass eine Schülerin, ein Schüler oder eine in der Schule beschäftigte Person positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet wurde, nimmt die Schule unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf und stellt alle Informationen zur Verfügung, um die Kontaktverfolgung zu ermöglichen.

Die Schulleitung stellt sicher, dass alle Kontaktpersonen das Betretungsverbot einhalten. Dieses Verbot gilt für 14 Tage. Durch das örtliche Gesundheitsamt kann dieses für Personen, die eine aktuelle, negative Testung auf das Virus vorlegen, früher aufgehoben werden.

Die Schulleitung meldet die Infektion und die weiteren erforderlichen Informationen als „Besonderes Vorkommnis“ an das Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (TMBJS).

  1. Kontaktmanagement
Um im Falle einer Infektion die Kontaktnachverfolgung durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, muss für alle in der Schule Anwesenden lückenlos dokumentiert werden, wer mit wem engeren, längeren Kontakt hatte.

Wie wird die Anwesenheit von Schülern und Schülerinnen entsprechend der Gruppenzuordnung dokumentiert?

  • im Klassenbuch
  • im Hortbuch

Wie wird die Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals dokumentiert?

  • Dienstplan

Wie wird die tägliche Anwesenheit aller holenden und bringenden Personen, die die Einrichtung betreten dokumentiert?

  • generell haben nur Schüler, schulinternes Personal und Reinigungskräfte Zutritt (Schultüren, Hoftüren sind von außen nicht zu öffnen)
  • Besucher oder Personen, die Schüler bringen oder abholen, müssen klingeln
  • Personen, die das Schulgebäude für Gespräche etc. betreten müssen, tragen sich in dafür vorgesehenen Listen ein, die an allen Eingangstüren ausliegen

Wie wird die Anwesenheit weiterer Personen (z.B. Handwerker etc.) dokumentiert?

  • Handwerker etc. müssen klingeln und sich in die Besucherliste im Sekretariat eintragen
Es ist bekannt, dass bei einem nachgewiesenen Infektionsfall alle Kontaktpersonen der Schule befristet fernbleiben müssen.

Die personenbezogenen Daten zur Kontaktnachverfolgung sind

  1. Für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren,
  2. Vor unberechtigter Kenntnisnahme und dem Zugriff Dritter zu schützen,
  3. Für das zuständige Gesundheitsamt vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie
  4. Unverzüglich nach Ablauf der Frist datenschutzgerecht zu löschen und zu vernichten.

Die zu erhebenden Daten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist unzulässig.

  1. Gebäude, Räume und Ausstattung

Unterrichts-, Gruppen- und Aufenthaltsräume

Das örtliche Gesundheitsamt spricht eine klare Empfehlung dafür aus, dass der Unterricht sowie die Pausen in festgelegten Gruppen mit gruppenspezifischer Betreuung stattfinden. Ein Wechsel der Räumlichkeiten sollte auf ein Minimum reduziert werden und wenn möglich damit einhergehen, dass alle Schüler, Schülerinnen und das Personal sich in den Sanitärbereichen gründlich die Hände waschen.

Können Sie in Ihrer Schule dieser Empfehlung Folge leisten? Wenn nicht, wie wird der Unterricht an Ihrer Schule geregelt unter Berücksichtigung aller hygienischen Vorgaben?

  • Phase grün: → Unterricht findet in festgelegten Gruppen statt und wird durch Klassenlehrer sowie Fachlehrer erteilt (die meisten Stunden durch den Klassenlehrer). Es werden 2 Hofpausen angeboten, welche alle Schüler wahrnehmen.
  • Phase gelb:→ Es findet zeitlich eingeschränkter Präsenzunterricht in festgelegten Gruppen und Räumen statt, der durch festes Lehrerpersonal erteilt wird. Hofpausen werden klassenstufenweise gestaffelt angeboten, wobei jede Klasse einen ihr zugeordneten Bereich nutzt und durch die jeweilige Lehrkraft beaufsichtigt wird.
  • Phase rot: → Aufgrund der erforderlichen Schulschließung erfolgt Unterricht durch häusliche Lernangebote.
Nach jeder Unterrichtsstunde ist zu gewährleisten, dass eine Stoß- oder Querlüftung über vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten erfolgt.

Sind in allen genutzten Räumlichkeiten vollständig zu öffnende Fenster vorhanden, um dieser Empfehlung nachkommen zu können? Wenn nicht, wie können die Räume anderweitig ausreichend mit Frischluft versorgt werden?

  • Alle Unterrichtsräume verfügen über vollständig zu öffnende Fenster. Um einen vollständigen Luftaustausch zu gewährleisten, werden zusätzlich Türen zu den Garderoben und Flurbereichen geöffnet.

Sanitärbereiche

Wie viele Sanitäranlagen sind vorhanden?

  • Es gibt jeweils einen Toilettenbereich für Mädchen und Jungen (6 Mädchentoiletten, 3 Kabinen und 6 Pissoir in der Jungentoilette), 3 Erwachsenentoiletten sowie eine Behindertentoilette. Des Weiteren gibt es 6 Waschbecken, welche sich in Garderobenräumen befinden.

Sind die Sanitäranlagen mit Seifenspendern, Einmalhandtüchern sowie Auffangbehältern für die Einmalhandtücher ausgestattet?

  • Die Sanitäranlagen verfügen über Seifenspender, Einmalhandtuchspender sowie Auffangbehälter für Letztere.

Wie wird von der Schulleitung sichergestellt, dass die Seifenspender sowie die Einmalhandtücher während des gesamten Schulbetriebes aufgefüllt sind? (z.B. Kontrolle durch dafür festgelegtes Personal)

  • Täglich werden die Einmalhandtuch- sowie Seifenspender durch den Hausmeister aufgefüllt. Ist dieser nicht vor Ort, wird eine Vertretung festgelegt.

Wie sollen die Schüler dazu motiviert werden, sich 20-30sec die Hände gründlich zu waschen?

  • Aushänge der BzgA, anderweitige Hinweisschilder sowie Belehrungen durch das pädagogische Personal sollen die Schüler dazu veranlassen, dem Händewaschen gründlich nachzukommen.

Wie erfolgt die Belüftung der Sanitäranlagen und wie oft werden diese belüftet?  

  • Hausmeister öffnet zu Dienstbeginn um 06.30 Uhr alle Fenster.
  • Reinigungskräfte schließen nach Beendigung des Hortbetriebes um 16.30 Uhr die Fenster.

Sanitäranlagen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Wie erfolgt die altersgerechte Informationsvermittlung?

  • Belehrungen, Schilder und Aushänge erinnern stets an das erforderliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Schulflure und Treppenhäuser

Sind an allen notwendigen Stellen der Schulflure sichtbare und altersgerechte Hinweise zu den Hygiene- und Abstandsregeln angebracht?

  • Phase grün: → Bereits vor Betreten des Schulgebäudes fordern zahlreiche Schilder durch Abbildungen und Hinweise zum Einhalten der Hygieneregeln auf.
  • Phase gelb:→ Zusätzlich zu den Bestimmungen in Stufe 1 veranlassen zusätzliche Hinweisschilder und Markierungen zum Einhalten des Abstandes von 1,5 m außerhalb der Klassenräume.

Sind in allen notwendigen Stellen der Schulflure, in denen das geltende Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, sichtbare, altersgerechte Hinweise zur Maskenpflicht ersichtlich?

  • Altersgerechte Hinweise zur Maskenpflicht sind vorhanden, wo die für Stufe 2 (gelb) geltenden Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Wie erfolgt die Belüftung der Schulflure und wie oft wird gelüftet?

  • Hausmeister öffnet zu Dienstbeginn um 06.30 Uhr alle Fenster.
  • Reinigungskräfte schließen nach Beendigung des Hortbetriebes um 16.30 Uhr die Fenster.

Es wird empfohlen die Schulflure und Treppenhäuser, sofern es diese räumlich zulassen, mit einem Richtungssystem auszustatten, durch welches für alle Schüler, Schülerinnen und alle in der Schule Beschäftigten klar ersichtlich ist, wo sie entlanglaufen dürfen. (z.B.

Bodenmarkierungen oder Pfeile an den Wänden)

Sonstige Anmerkungen?

Ein- und Ausgänge in die Räumlichkeiten des Schulgebäudes

Wie wird das Be- und Heraustreten aus dem Schulgebäude so organisiert, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können? (z.B. das Eintreten erfolgt in den festgelegten Gruppen unter Begleitung einer Aufsichtsperson)

  • Phase grün: → Alle Schüler betreten das Schulgebäude am Morgen zur gewohnten Zeit beziehungsweise gemäß dem Schulklingeln.
  • Phase gelb:→ Die Schüler betreten am Morgen unter Aufsicht der festen Lehrkraft das Schulgebäude in gestaffelter Weise zu einer festen Zeit. Durch voriges Antreten in Reihe wird einem Unterschreiten des erforderlichen Abstandes vorgebeugt.

Sind an den Ein- und Ausgängen sichtbare, altersgerechte Hinweise zu den Hygiene- und Abstandsregeln angebracht?

  • Schilder, Aushänge, Fußbodenmarkierungen, Pfeile, Meldepoints in den Eingangsbereichen
Sonstige Anmerkungen?

Umkleiden/ Garderoben für Jacken, Mützen und Co.

Welche Art von Umkleidebereich/ Garderobe hat Ihre Schule? (Umkleideraum, Garderobe im

Flur etc.)

  • 5 Klassen verfügen über einen Garderobenraum. 4 Klassen nutzen Garderobenleisten in zum Treppenhaus vergleichsweise schmaleren Fluren. Dem Hort stehen 2 Garderobenräume sowie ein Schulranzen-Raum zur Verfügung.

Wie kann gewährleistet werden, dass die festgelegten Gruppen beim Auf- oder Abhängen Ihrer Kleidung räumlich oder zeitlich nicht kollidieren?

  • In Stufe 2 (Phase gelb) verhindert der gestaffelte Einlass sowie Pausenbetrieb ein Aufeinandertreffen der einzelnen Klassen. Kleidung wird durch jeden Schüler am persönlichen Arbeitsplatz abgelegt und nicht in den Garderoben auf gehangen.
  • Falls gewünscht, erfolgt ein Schuhwechsel auch ausschließlich am Platz.
Sonstige Anmerkungen?

Umkleiden für den Sportunterricht

Es wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, dass die Umkleideräume für den

Sportunterricht nur von einer festgelegten Lerngruppe zeitgleich genutzt wird. Mit einem Wechsel der Lerngruppe, müssen die Umkleiden vor der nächsten Nutzung über eine Stoß- oder Querlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern über mehrere Minuten belüftet werden.

Wie viele Umkleidebereiche sind vorhanden?

  • 2 (1 für Mädchen, 1 für Jungen)

Wie und wie oft werden die Umkleideräume belüftet?

  • Fenster in Umkleideräumen/Waschräumen während des Sportunterrichtes, wenn Schüler in der Sporthalle sind, ganz öffnen zum Lüften
  • beim Umziehen Fenster schließen
  • während des Wechselgangs der Lerngruppen von und zur Turnhalle können die Fenster gekippt werden    
  • am Ende des Schultages, nach der letzten Turnstunde, müssen Fenster wieder geschlossen werden
Sonstige Anmerkungen?

Duschen

Aus den Gegebenheiten der aktuellen Situation heraus, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlenswert, vorhandene Duschen zu nutzen. Sollte dies im Ausnahmefall erforderlich sein, gelten auch hier die Abstandsregeln von 1,5m. Die Duschen müssen nach der Nutzung über eine Stoß- oder Querlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern über mehrere Minuten belüftet werden.

Wie viele Duschen sind vorhanden?

  • 4 (2 neben der Mädchenumkleide und 2 neben der Jungenumkleide)

Anmerkung

  • Duschen werden grundsätzlich nicht genutzt.

Gastronomiebereich

Das örtliche Gesundheitsamt spricht für die Nutzung gastronomischer Bereiche im Schulbetrieb die dringende Empfehlung aus, dass diese zeitlich oder räumlich getrennt innerhalb der festgelegten Lerngruppen, erfolgen sollte. Mit einem Wechsel der Lerngruppe, müssen die Räumlichkeiten vor der nächsten Nutzung über eine Stoß- oder Querlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern über mehrere Minuten belüftet werden.

Welche Art von Gastronomie findet statt? (Speisesaal, Kiosk etc.)

  • Mittagesseneinnahme im Speisesaal
  • Essenlieferung durch Speiseservice Rommel, Dermbach
  • Ausgabe des Mittagessens durch Küchenpersonal

Wie kann eine zeitliche oder räumliche Trennung der Lerngruppen während der Schulspeisung umgesetzt werden?

  • Phase grün: à Die Nutzung des Speisesaals sowie die Essenausgabe erfolgen normal
  • Phase gelb: à Der Speisesaal bleibt geschlossen. Das Mittagessen wird in Assietten geliefert und ausgegeben. Lehrkräfte holen für die eigene Lerngruppe die entsprechende Anzahl von Assietten. Die Mittagesseneinnahme erfolgt im Klassenraum. Die Schülerinnen und Schüler bringen ihr eigenes Besteck mit.

Wie und wie oft werden die Räumlichkeiten belüftet?

  • ja, mit Stoßlüftung

Sind an allen notwendigen Stellen sichtbare, altersgerechte Hinweise zu den Hygiene- und Abstandsregeln angebracht?

  • Die Schülerinnen und Schüler wurden umfassend über die Hygienemaßnahmen im Speisesaal belehrt. (Händewaschen, Abstand halten, etc.)
  • Schilder, Aushänge, Markierungen angebracht
Für das Küchenpersonal ist es verpflichtend, dass die Schulspeisung nur mit Mund-Nasen-Bedeckung/ Visier/ Trennscheibe zwischen Schülern und Küchenpersonal sowie Einmalhandschuhen ausgeteilt werden darf. Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Forderung eingehalten wird.

Wie erfolgt die Ausgabe von Speisen und Getränken? (Einmal-Geschirr vs. Mehrweg-Geschirr,

Flaschen und Co.)

  • Phase grün: à Mehrweg-Geschirr und Besteck.
  • Phase gelb: à Einweg-Geschirr in Form von Essensassietten. Die Schülerinnen und Schüler bringen ihr eigenes Besteck mit.

Sind Handwaschbecken, heißes Wasser und Seife aus Seifenspendern sowie Einmal-Handtücher für das Personal vorhanden?

  • ja

 

Werden dem Küchenpersonal ausreichend Materialien (Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Visiere) zur Verfügung gestellt?

  • ja, von Speiseservice Rommel

 

Wie und wie oft werden die Räumlichkeiten des Küchenpersonals belüftet?

  • täglich mehrmals mit Stoßlüftung

 

Sonstige Anmerkungen?

Schulhof

Wie können die Mindestabstände zwischen den verschiedenen Lerngruppen auf dem Schulhofgelände eingehalten werden (z.B. altersgerechte Beschilderung)?

  • Phase grün:à Die Schülerinnen und Schüler wurden über die bestehenden Hygienemaßnahmen belehrt. (Abstand halten, kontaktloser Umgang)
  • Phase gelb:à Die Schülerinnen und Schüler besuchen das Schulgelände nach Lerngruppen gestaffelt. Der Schulhof ist mit Absperrband in unterschiedliche Bereiche gegliedert, so dass sich gleichzeitig bis zu drei Gruppen dort aufhalten können.
Sonstige Anmerkungen?
  1. Pausengestaltung für das Personal der Schule
Das örtliche Gesundheitsamt spricht für die Pausengestaltung des Personals, welches sich im zeitlichen und/oder räumlich engeren Kontakt zu den Schülern befindet, die dringende Empfehlung aus, Ihre Pausen zeitlich oder räumlich versetzt zu gestalten.

Wo werden die Lehrer Ihre Pausen verbringen und wie wird der Pausenbetrieb geregelt?

Phase grün:

       ♦ Schüler und Lehrer tragen auf dem Weg zum Schulhof durch das Gebäude eine Mund- Nasenbedeckung.

        Markierungen im Schulhaus weisen den Schülern die Seite, auf welcher sie sich zum Schulhof begeben.

        Mit dem Klingelzeichen gehen alle Schüler zu den großen Pausen auf den Schulhof. Zwei Lehrkräfte führen hier die

           Aufsicht.

        Die übrigen Lehrer erledigen ihre Vorbereitungen in den Fachräumen oder verbringen die Pause im Lehrerzimmer.

        Nachdem die Kinder nach der Pause das Klassenzimmer wieder betreten, ist auf Handhygiene zu achten. (Hände

           waschen oder Desinfektionsmittel)

        Die 5- Minuten-Pause einschließlich der Frühstückspause verbringen die Schüler im Klassenraum unter Aufsicht des

           Klassen- oder Fachlehrers.

      Das Mittagessen wir gestaffelt von 11.35 Uhr bis 13.45 Uhr eingenommen   

Vor den Mahlzeiten wird konsequent auf Handhygiene geachtet.  

Phase gelb:

               Schüler und Lehrer tragen auf dem Weg zum Schulhof durch das Gebäude eine Mund- Nasenbedeckung.      

               Markierungen im Schulhaus weisen den Schülern die Seite, auf welcher sie sich zum Schulhof begeben.

              Jeder Klassenlehrer betreut seine Klasse den gesamten Schulvormittag. Eine Durchmischung der unterschiedlichen

            Klassen findet auch zu den Pausenzeiten nicht statt.

         Die 5-Minuten-Pausen sowie die Frühstückszeit verbringen die Klassen im Klassenraum mit dem Klassenlehrer.

              Die Hofpausen verbringen die Klassen zeitlich versetzt auf dem dreigeteilten Schulhof in einem zugewiesenen Bereich

            mit dem Klassenlehrer. Das Klingelzeichen wird ausgesetzt.

               Das Mittagessen wird klassenweise zeitlich versetzt an der Essenausgabe in einer Assiette abgeholt und im

            Klassenraum mit eigenem Besteck (von zu Hause) eingenommen. Auch die Rückgabe der Assietten bzw.

            Essensreste erfolgt für jede Klasse zu einer bestimmten Uhrzeit.

                Vor den Mahlzeiten wird konsequent auf Handhygiene geachtet.

                Die Lehrer betreuen ihre Klassen und halten sich nicht im Lehrerzimmer auf.

Sonstige Anmerkungen?
  1. Sport- und Musikunterricht
Sollten die räumlichen Voraussetzungen für das Singen während des Musikunterrichts nicht gegeben sein (1,5m Abstand nach links und rechts, mindestens 3m Abstand nach vorne), ist das Singen während des Unterrichts leider nicht gestattet.

Wie werden Sie an Ihrer Schule den Musikunterricht unter Berücksichtigung der aktuell geltenden hygienischen Standards, gestalten?

  • Musikhören und Musiklehre erfolgt im Klassenverband im Musikraum.
  • Bei entsprechender Witterung findet das gemeinsame Singen, einzelne Liedvorträge, Bewegungs- und Tanzübungen im Atrium auf dem Schulhof bzw. im Schulgarten statt.
  • Entsprechende Mindestabstände werden dabei eingehalten.

 

Auch für den Sportunterricht gilt die Empfehlung, dass dieser nur in festgelegten Lerngruppen erfolgen sollte.

Wie werden die aktuellen Hygienestandards bei der Nutzung von Sportstätten außerhalb des Schulgeländes umgesetzt?

  • Phase grün:Der Sportunterricht erfolgt in den vorgegeben Lerngruppen. Es werden möglichst wenige Sportgeräte gemeinsam genutzt. Die Nutzung der Außenanlagen ist bei guter Witterung stets dem Training in der Halle vorzuziehen. Die Schüler ziehen sich in den Umkleiden um. Der Mindestabstand von 1,5m kann/ muss beim Umziehen, ähnlich wie im Klassenraum, nicht eingehalten werden. Die Umkleiden werden nach Benutzung gelüftet.
  • Phase gelb:Der Sportunterricht findet nur noch temporär eingeschränkt im Freien statt, nicht mehr in der Sporthalle. Es werden, je nach Witterung, Freiluftangebote, wie z.B. Nordic-walking, durchgeführt. Dabei müssen die verwendeten Sportgeräte (Nordic-walking-Stöcke) nach Gebrauch desinfiziert werden. Die Umkleiden werden nicht mehr genutzt. Die Schüler können sich nicht mehr umziehen.
  • Phase rot:Es findet kein Sportunterricht mehr statt.

Anmerkung

  • In der Turnhalle kann kein Stoßlüften durchgeführt werden, da nur kleine Kippfenster an der Hallendecke vorhanden sind.
  1. Hilfeleistung

Es gilt auch in der Corona- Pandemie die Pflicht zur Hilfeleistung für Jedermann. Ersthelfende müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Diese Regel gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos empfehlen wir, dass alle Beteiligten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die der Ersthelfende auch für die hilfebedürftige Person- falls verfügbar- vorhält. Im Speziellen wird empfohlen im Erste-Hilfe-Kasten Schutzkleidung (FFP2-Maske, Einmalhandschuhe und ggf. Visier) bereitzustellen. Wenn im Zuge einer Erste-Hilfe-Maßnahme eine Herz-Lungen Wiederbelebung erforderlich ist, steht in erster Linie die Herzdruckmassage und –falls vorhanden- die Anwendung eines automatischen externen Defibrillators (AED) im Vordergrund.

Das örtliche Gesundheitsamt empfiehlt diesbezüglich eine Informationsvermittlung an die

Schüler, Schülerinnen sowie das beschäftigte Personal. (z.B. Belehrung mit Unterschrift)

Wie erfolgt diesbezüglich die Informationsvermittlung /Belehrung an Schüler, Schülerinnen und das Personal?

  • Belehrung der Schüler und Schülerinnen durch Klassenlehrer (Vermerk im Klassenbuch)
  • Belehrung des Personals durch Schulleitung mit Unterschrift

Wo befindet sich spezielle Ausrüstung zur Ersthilfeversorgung und wie viele Erste-Hilfe-Kästen stehen zur Verfügung?

  • 1 Erste-Hilfe-Koffer im Lehrerzimmer
  • 1 Erste-Hilfe-Koffer im stellv. SL-Zimmer
  • 1 Erste-Hilfe-Kasten im Sekretariat
  • 1 Erste-Hilfe-Kasten im Erzieherzimmer
  • 1 Erste-Hilfe-Koffer im Lehrerzimmer der Turnhalle

Wer ist für die Prüfung der Inhalte und Haltbarkeit der Inhalte der Erste-Hilfe-Kästen verantwortlich. Hier muss eine verantwortliche Person benannt werden.

  • Frau Kahler, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer
  • Frau Brückner, Stellv. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer

Sonstige Anmerkungen?

Besondere Festlegungen für vulnerable Schülerinnen und Schüler

  • Gruppe der vulnerablen Schülerinnen und Schüler

Vulnerable Schülerinnen und Schüler, bei denen ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung besteht, sind besonders zu schützen. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:

- Schülerinnen und Schüler mit schweren körperlichen Behinderungen und schweren Grunderkrankungen wie

  Herzerkrankungen, Krebserkrankungen, Immunschwäche, Organtransplantationen oderMukoviszidose

- Schülerinnen und Schüler mit intensivem Assistenz- und Pflegebedarf

- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen ohne altersangemessene Einsichtsfähigkeit in die eigene Lage

  und in die Lage anderer Menschen

Jede Schülerin und jeder Schüler dieser Gruppe benötigt eine Einzelfallentscheidung mit individuellen Lösungen. Dies setzt einen ständigen vertrauensvollen Dialog aller Beteiligten (Eltern, Pädagogen, Ärzte, Pflegefachkräfte, Therapeuten, ggf. Fahrdienst für Schülerbeförderung) voraus. Soweit Hinweise von dem die Schülerin oder den Schüler behandelnden Arzt vorliegen, werden sie in den Dialog einbezogen.

Ziel ist es für diese Gruppe eine „reguläre“, d. h. zuverlässige sowie kontinuierliche Teilnahme am Unterricht in der Schule (Präsenzunterricht) zu ermöglichen. Die Erstellung eines individuellen Beschulungsplans für die einzelne vulnerable Schülerin oder den einzelnen vulnerablen Schüler kann dabei hilfreich sein.

Zudem gilt es, die allgemeinen Hygieneverhaltensmaßnahmen konsequent zu beachten und umzusetzen. Den Lehrkräften sowie dem weiteren pädagogischen Personal steht es frei, auch im Unterricht eine persönliche Schulausrüstung (MNB, Visier, etc.) zu tragen.

Ergänzende Erläuterungen zu den Regelungen in Stufe 1 (GRÜN)

  • Befreiung vom Präsenzunterricht

Die in § 33 Satz 1 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO vorgesehene Möglichkeit zur Befreiung vom Präsenzunterricht in besonderen Ausnahmefällen betrifft vor allem vulnerable Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung soll mit den betroffenen Eltern über individuelle Gefahren und Risiken für deren Kind und über mögliche Schutzmaßnahmen im Präsenzunterricht sprechen. Außerdem soll sie über die Möglichkeiten des häuslichen Lernens informieren.

Entscheiden sich die Eltern gegen eine Beschulung im Präsenzunterricht, beantragen sie bei der Schulleitung formlos und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes die Befreiung vom Präsenzunterricht. Wird die Befreiung erteilt, stellt die Schule die Vermittlung der Unterrichtsinhalte im Wege des häuslichen Lernens sicher. Wird das betroffene Kind im Präsenzunterricht von einer Assistenzkraft (Schul-begleiter/Integrationshelfer) begleitet, bezieht die Schulleitung diese Assistenzkraft ein und unterstützt die Eltern gegenüber dem zuständigen Kostenträger (Sozial- bzw. Jugendamt), um dessen Zustimmung zum Einsatz dieser Kraft auch beim häuslichen Lernen zu erhalten.

  • Regelungen für bestimmte Förderschulen

An Förderschulen,

- die den Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung führen oder

- in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung

  unterrichtet werden,

erfolgt die Beschulung und Betreuung der vulnerablen Schülerinnen bzw. Schüler in festen Gruppen. Jede Gruppe wird von stets demselben pädagogischen Personal und sonstigem unterstützenden Personal in festen Räumen unterrichtet und betreut.

Ein Wechsel in der Zusammensetzung der festen Gruppe sowie die Durchmischung von Gruppen sollen weitestgehend vermieden werden.

Möglichkeiten der individuellen Schülerbeförderung sollen mit den Fahrdiensten erörtert werden.

Regelungen für alle anderen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

Nehmen vulnerable Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht in den allgemein- oder berufsbildenden Schulen teil, sollen für jeden Einzelfall individuell abgestimmte, erweiterte Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Folgende Maßnahmen kommen insbesondere ergänzend zu den allgemeinen Hygieneverhaltensmaßnahmen in Betracht:

- In Abstimmung mit den Assistenz- und Pflegekräften sowie den entsprechenden Kostenträgern kann eine feste

  Zuordnung von unterstützendem Personal für jede Schülerin oder jeden Schüler vorgesehen werden.

- Die gesamte Klasse einschließlich des pädagogischen und unterstützenden Personals kann zum Schutz der vulnerablen

  Schülerin bzw. des Schülers freiwillig im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Schutzmaßnahme setzt

  eine Beteiligung der Klasse und aller Eltern voraus.

- Zur Vermeidung der Durchmischung verschiedener Gruppen sollen individualisierte Pausenzeiten organisiert werden.

- Sofern es räumlich an der jeweiligen Schule möglich ist, kann für die Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die vulnerable

  Schülerin oder der vulnerable Schüler beschult oder betreut wird, ein fester Raum zugewiesen werden.

Die Schulleitung kann den Eltern der vulnerablen Schülerin bzw. des Schülers anbieten, dass sie in einer gesondert gebildeten, festen Kleingruppe beschult werden, für die stets dasselbe pädagogische und sonstige unterstützende Personal zuständig ist.

Alternativ können auch besonders geschützte Einzelarbeitsplätze für die vulnerablen Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel Abstand mehr als 1,5 m in alle Richtungen) zur Verfügung gestellt werden.

Möglichkeiten der individuellen Schülerbeförderung sollen mit den Fahrdiensten erörtert werden.

Von entscheidender Bedeutung für die Beschulung von vulnerablen Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist dabei stets der unabdingbare Dialog aller Beteiligten miteinander. Im Vordergrund steht, diesen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe an der Bildung ohne Stigmatisierung (Ausgrenzung) zu ermöglichen. Eine ausschließliche Beschulung durch häusliches Lernen soll weitestgehend vermieden werden.

  • Wöchentliche Testung des Personals

Für Personal, das vulnerable Schülerinnen und Schüler unterrichtet oder betreut, ist vorgesehen sich bis auf Weiteres wöchentlich freiwillig testen zu lassen. Die Tests erfolgen zunächst im Rahmen eines Kontingents nach dem Verfahren der bestehenden Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem TMBJS über freiwillige Testungen des pädagogischen Personals. Die Schulleitung stellt diesen Personen unaufgefordert jede Woche eine entsprechende Bescheinigung aus.

Hygieneplan: Stand 28. August 2020

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/ministerium/publikationen/Handreichung_Hygiene_in_der_Schule_mit_Infektionsschutz.pdf